Methodicus GmbH
Stand: 1. September 2021

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Ausbildungs-, Fortbildungs- sowie Veranstaltungsverträge zwischen uns und unseren Klienten.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Klienten, die diesen AGB entgegenstehen, werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Auch sonstige diese AGB ergänzenden, ändernden oder aufhebenden Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder in Textform bestätigt werden.

§ 2 Begriffe

(1) Als Klienten bezeichnen wir in diesen AGB die Personen, die mit uns im sachlichen Geltungsbereich der AGB nach § 1 Absatz 1 in vertragliche Verbindungen treten.

(2) Unsere Leistungen bezeichnen wir in diesen AGB als Kurse und/oder Veranstaltungen.

3) Als Teilnehmer bezeichnen wir in diesen AGB die Personen, die entweder als Klienten an unseren Kursen und/oder Veranstaltungen teilnehmen oder von Klienten zu unseren Kursen und/oder Veranstaltungen entsandt werden.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Anmeldungen zu unseren Kursen und Veranstaltungen nehmen wir schriftlich, in Textform oder auf dem elektronischen Anmeldeformular unserer Internetseite www.methodicus.de entgegen. Es werden von uns nur solche Anmeldungen berücksichtigt, die vollständige Angaben zur Person des Anmeldenden enthalten (bei natürlichen Personen: Vor- und Familienname sowie Postanschrift des Wohnsitzes, bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften: vollständige Firma, Geschäftssitz und Vertretungsverhältnisse).

(2) Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, die nur in schriftlicher oder textlicher Form wirksam ist.

(3) Manche unserer Kurse oder Veranstaltungen sind allein aus didaktischen Gründen nur durchführbar, wenn eine Mindestzahl von Teilnehmern zusammenkommt. Darauf und auf die Größe der Mindestzahl von Teilnehmern weisen wir im Einzelfall in unseren Beschreibungen der Kurse oder Veranstaltungen hin und teilen dort auch eine Anmeldungsfrist mit, innerhalb der die Mindestzahl von Teilnehmern zusammenkommen muss. In diesen Fällen steht der Vertragsschluss unter der aufschiebenden Bedingung, dass innerhalb der Anmeldefrist die in der Beschreibung genannte Mindestzahl von Teilnehmern erreicht wird. Konnte die Mindestzahl von Teilnehmern innerhalb der Anmeldungsfrist nicht erreicht werden, teilen wir dies den angemeldeten Klienten mit.

§ 4 Leistung

(1) Die Verträge zwischen uns und unseren Klienten sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist somit die Durchführung des jeweiligen Kurses oder der jeweiligen Veranstaltung, auf die sich die Anmeldung nach § 2 Absatz 1 bezieht, nicht aber die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

(2) Maßgeblich für den von uns geschuldeten Leistungsumfang ist unsere Beschreibung des jeweiligen Kurses oder der jeweiligen Veranstaltung auf von uns herausgegebenen Flyern, auf Aushängen in unseren Geschäftsräumen, unseren Verlautbarungen auf Social Media oder auf der in § 3 Absatz 1 genannten Internetseite. Darüberhinausgehende Leistungen sind von uns nur zu erbringen, wenn wir dies dem Klienten bei Vertragsschluss schriftlich oder in Textform ausdrücklich zugesichert haben, vgl. oben § 1 Absatz 2 Satz 3.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des Kurses oder Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten. Dies gilt auch, falls in der Beschreibung nach Absatz 2 Satz 1 ein Dozent namentlich angekündigt war.

§ 5 Entgelt

(1) Für die Erbringung unserer Leistungen steht uns das in unseren Beschreibungen nach § 3 Absatz 2 des jeweiligen Kurses oder der jeweiligen Veranstaltung genannte, dort als Kursgebühr, als Teilnahmegebühr oder als Teilnehmerbeitrag bezeichnete Entgelt zu. Es bezieht sich auf jeweils einen Platz im Kurs oder auf die Teilnahme einer Person an einer Veranstaltung.

(2) Entsendet ein Klient mehrere Teilnehmer (beispielsweise Mitarbeiter seines Betriebes oder seiner Praxis), hat er das Entgelt entsprechend deren Anzahl mehrfach zu entrichten.

(3) Wir übersenden unseren Klienten spätestens zehn Tage vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung die Rechnung über das Entgelt. Fällig ist das Entgelt für einen Kurs, der sich über mehrere aufeinanderfolgende Tage (auch mit Pausentagen) erstreckt, am ersten Kurstag. Das Entgelt für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist unmittelbar vor deren Beginn fällig. Das Entgelt für Kurse, die auf mehrere Monate hinweg angelegt sind, ist ratierlich mit Beginn des jeweiligen Monats fällig, in dem der Kurs fortgesetzt wird; die Höhe der einzelnen Rate bestimmt sich aus der Teilung des Gesamtentgelts durch die Anzahl der Monate, in denen der Kurs durchgeführt wird.

(4) Das Entgelt ist auch zu entrichten, wenn der Klient oder vom Klienten entsandte Teilnehmer ganz oder teilweise fernbleiben.

(5) Mit der Auftragsbestätigung nach § 3 Absatz 2 übermitteln wir einen Vordruck, auf dem uns von unserem Klienten spätestens drei Tage vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung die Bankverbindung mitzuteilen und eine Einziehungsermächtigung für das Entgelt zu erteilen ist.

§ 6 Durchführung, Mitwirkungspflichten, Schadensersatz

(1) Falls ein Kurstag oder die Veranstaltung wegen Arbeitskämpfen, Stromausfall, Hochwasser, Erdbeben oder unerwarteten Einschränkungen des Bahn-, Flug- und Autoverkehrs nicht durchgeführt werden kann, teilen wir dies den Klienten und Teilnehmern so schnell wie möglich unter Benennung eines Ausweichtermins mit, der spätestens innerhalb von vier Wochen nach dem abgesagten Termin am gleichen Wochentag stattfindet. Gleiches gilt, wenn unser für den Kurs oder die Veranstaltung eingeteilter Dozent durch Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen an der Durchführung eines Kurstages oder der Veranstaltung unerwartet verhindert ist und es uns nicht gelingt, rechtzeitig Ersatz zu finden.

(2) Sofern die Beschreibung des Kurses oder Veranstaltung eine Mindestteilnehmerzahl enthielt, entsteht für die Klienten und Teilnehmer mit wirksamer Anmeldung eine Mitwirkungspflicht, die in der tatsächlichen Teilnahme am Kurs oder der Veranstaltung besteht, da sonst wesentliche Kursinhalte nicht vermittelbar sind (Übungen, Simulationen, Rollenspiele und Ähnliches).

(3) Bleiben Klienten oder von Klienten angekündigte Kursteilnehmer fern mit der Folge, dass die in der Beschreibung des Kurses ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, entscheiden wir nach billigem Ermessen, ob (1. Alternative:) der Kurs oder die Veranstaltung abweichend von § 4 Absatz 2 mit verändertem Inhalt, verändertem Ablauf oder mit reduziertem Leistungsumfang durchgeführt wird, oder ob (2. Alternative:) der Kurs oder die Veranstaltung abgesagt wird, weil die Inhalte nach unserer Einschätzung unter den gegebenen Umstände nicht vermittelt werden können.

(4) Im in Absatz 3 als 1. Alternative bezeichneten Fall wirken sich die inhaltliche Veränderung, die Änderung des Ablaufs oder die Reduzierung des Leistungsumfangs auf unseren Entgeltanspruch nach § 5 Absatz 1 nicht aus.

5) In dem in Absatz 3 als 2. Alternative bezeichneten Fall der Absage des Kurses oder Veranstaltung erstatten wir den erschienenen Klienten und Teilnehmern bereits erhaltene Entgelte zurück. Weitergehende Ansprüche der erschienenen Klienten und Teilnehmer sind ausgeschlossen, soweit uns nicht ein eigenes Verschulden trifft. Die schuldhaft nicht erschienenen Klienten und Teilnehmer haben uns die durch die Absage des Kurses oder der Veranstaltung entstandenen Einnahmeausfälle vollständig zu ersetzen.

§ 7 Verhaltensregeln

(1) Unsere die Kurse oder Veranstaltungen durchführenden Mitarbeiter sind im Sinne einer Selbstverpflichtung angehalten, Klienten und Teilnehmern im Ausdruck und im Auftreten sachlich, respektvoll und mit Wertschätzung zu begegnen. Von unserem Klienten und Teilnehmern erwarten wir umgekehrt dasselbe, um eine zielführende Durchführung unserer Kurse und Veranstaltungen zu gewährleisten. Wir sind deshalb berechtigt, solche Klienten und Teilnehmer von unseren Veranstaltungen nach billigem Ermessen auszuschließen, die entweder trotz vorausgegangener Ermahnung den Ablauf des Kurses oder der Veranstaltung durch lautes oder aggressives Verhalten stören oder unsere Mitarbeiter oder andere Klienten oder Teilnehmer beleidigen. § 5 Absatz 4 gilt in den in Satz 3 aufgezählten Fällen sinngemäß.

(2) Zur Aufrechterhaltung der Konzentrationsfähigkeit aller Klienten und Kursteilnehmer sowie unserer Mitarbeiter sind Funktelefone vor Beginn der Kurstage und Veranstaltungen abzuschalten.

§ 8 Haftung

(1) Mitgebrachte Sachen unserer Klienten und Teilnehmer nehmen wir weder in Verwahrung noch übernehmen wir eine Verpflichtung, diese vor Verlust abzusichern. Vielmehr bleiben jeder Klient und jeder Teilnehmer für die Obhut über mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich.

(2) Für Sach- oder Vermögensschäden unserer Klienten haften wir nur, soweit wir diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

(3) Auskünfte unserer Mitarbeiter zu künftig stattfindenden kosten und Veranstaltungen sind unverbindlich, es sei denn, wir bestätigen sie anschließend schriftlich oder textlich.